Re: Einbauanleitung Anhängerkup. Rekord D Caravan
geschrieben von:
Rolf G.
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Datum: 12. März 2010 13:26
Hallo,
so wie es in den Ausbildungsunterlagen Deiner Frau steht ist es nach meinem Kentnisstand richtig. Für eines unserer Fahrzeuge haben wir eine "Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gemäß Paragraph 19 Absatz 3 StVZO", die mitzuführen ist, da die Anhägerkupplung nicht im Kraftfahrtzeugschein eingetragen ist. In einem anderen Fahrzeug ist die Anhängerkupplung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter dem Punkt 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) eingetragen.
Gruß
Rolf G.