Re: Bundesweiter Aktionstag gegen Fahrverbote für Oldtimer am 15.4.2007
geschrieben von: Fred ()
Datum: 10. März 2007 08:54

Die Sache ist zumindest schon mal im Rollen. Von meiner Bundestagsabgeordneten hab ich diese (Massen)Mail erhalten:

...in der Sie sich für eine Ausnahmeregelung für Oldtimer aussprechen. Gern nehme ich hierzu Stellung.
Hintergrund bildet die Feinstaub-Richtlinie vom 22. April 1999 (99/30/EG). Ziel ist es, die Feinstaubbelastung zu reduzieren, die besonders in den Städten vielfach zu hoch ist. Deutschland ist mit der Feinstaubverordnung seiner Pflicht zur Umsetzung in nationales Recht nachgekommen. Der Deutsche Bundestag hat bisher in keiner Weise an der Kennzeichnungsverordnung mitgewirkt, denn es handelt sich hierbei um eine reine Regierungsverordnung, also einem Rechtsakt von Minister Gabriel.

Die Verordnung ist zum 1. März 2007 in Kraft getreten. Neu ist eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung von PKW, LKW und Bussen entsprechend ihrer Feinstaubemission. Zudem wird ein Verkehrszeichen „Umweltzone“ eingeführt, dass ein feinstaubbedingtes Fahrverbot signalisiert. Die Ausweisung von Umweltzonen obliegt den Ländern und Kommunen.

Oldtimer sind auf Grund ihres Technikstands in besonderem Maße von feinstaubbedingten Fahrverboten bedroht. Dem Verbot stehen die geringen jährlichen Fahrleistungen der meist historischen Fahrzeuge (70% unter 1500 km) gegenüber, die zudem überwiegend außerhalb der Umweltzonen bewegt werden. Die Fakten sprechen im Übrigen für sich, denn historische Fahrzeuge haben – durch Daten klar belegt – lediglich vernachlässigbaren Einfluss auf dieLuftqualität der Innenstädte. Vor diesem Hintergrund stellt sich das abzeichnende Fahrverbot als unverhältnismäßige Härte für alle Oldtimer-Enthusiasten dar. Die Möglichkeit der immer wieder in die Diskussion gebrachten Sondererlaubnisse birgt die Gefahr eines Flickenteppichs und einer vergleichbaren Diskussion wie beim Rauchverbot – nur hier bei den Oldtimern - in sich. Bürgernähe sieht anders aus.

Angesichts des wachsenden Wirtschaftsfaktors „Oldtimer“ (rund 4,8 Mrd. € und 55.000 Vollzeitbeschäftigte) und dem wichtigeren Umstand, dass es sich um ein Freizeitinteresse handelt und nicht nur den Besitzern von Oldtimern, sondern in unserem Land Freude bereitet, halte ich eine praktikable Regelung für Oldtimer für sinnvoll.
Der Vorsitzende der Arbeitgruppe Verkehr der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dirk Fischer MdB hat darum gebeten, dass die federführenden Bundesministerien für Umwelt und Verkehr zusammen mit den zuständigen Landesministerien und kommunalen Spitzenverbänden eine geeignete Lösung erarbeiten. Diese Bitte kann ich nur unterstützen.

Mit der Schaffung der Kategorie des „H-Kennzeichens“ hat der Gesetzgeber in der Vergangenheit bereits seinen Willen dokumentiert, die Anstrengungen von Fahrzeughaltern für den Erhalt authentischer und mindestens 30 Jahre alter Fahrzeuge zu honorieren. Die zuständige Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zeigt sich daher offen, die H-Kennzeichen von der Fahrverbotsregelung auszunehmen und eine generelle Ausnahmeregelung für die Schlüsselnummer 98 zu erreichen. Die Meinungsbildung über mögliche Lösungsmodelle dauert hierzu noch an.


Soweit, so gut. Es fallen aber immer noch die Kleinwagen unten durch bei denen sich ein H steuerlich nicht rentiert sowie 07er. Nur hatte ich eigentlich die Frage gestellt wie man bei Schlüsselnummer 98 sich die G-Katgeschichte vorgestellt hat. Ich zielte dabei auf Tanja Gönner ab.


Meine Antwort darauf:

Vielen Dank für ihr Schreiben, nur beantwortet das nicht wirklich meine Frage.
Ich stelle das Problem nochmal etwas anders dar:
Bis zur Umschreibung war das Fahrzeug Schadstoffarm nach Euro2 (Schlüsselnummer 25) und jetzt ist dasselbe Fahrzeug Oldtimer (Schlüsselnummer 98) . Vor der Umschreibung hätte das Fahrzeug die grüne Feinstaubplakette bekommen und jetzt nicht mehr, weil die Schlüsselnummer eben nichts weiter beinhaltet.
Selbst wenn es jetzt eine Ausnahmeregelung für die Schlüsselnummer 98 ergäbe, bin ich mir sehr sicher, dass wir in spätestens 2 1/2 Jahren dieselbe Diskussion wieder führen wenn die NOx Grenzwerte gelten.
Das Hauptproblem liegt doch eher in der Schlüsselnummer 98 ansich. Wo soll es da weitere Unterscheidungen geben? Selbst Frau Tanja Gönner, ihres Zeichens Umweltministerin des Landes Baden - Wüttembergs hat die Problematik überhaupt noch nicht erfasst. Sonst kann ich mir ihre Aussage "Nachrüstung geht vor Ausnahmegenehmigungen" nicht erklären. Selbst wenn es möglich wäre einen Oldtimer auf Euro5 zu bringen ist er Papiermässig immer noch derselbe "Stinker" als wenn er nichts gemacht hätte und Euro Null erfüllen würde.


Mal schaun, was da als Antwort zurück kommt. Schätze man wird eine rote Commode in dem Protestzug durch München finden.

Fred



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Bundesweiter Aktionstag gegen Fahrverbote für Oldtimer am 15.4.2007 1576 Jörg Fischer 08.03.07 22:41
Re: Bundesweiter Aktionstag gegen Fahrverbote für Oldtimer am 15.4.2007 1341 Fred 10.03.07 08:54


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